Mütterrente
Kindererziehungszeiten, Entgeltpunkte und die Mütterrente III: was sich ab 2027 für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern ändert und was nicht.
Kindererziehungszeiten, Entgeltpunkte und die Mütterrente III: was sich ab 2027 für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern ändert und was nicht.
Die Mütterrente III gilt ab 2027 und kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung für rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner relevant werden. Viele übersehen sie, weil ihr Name in die Irre führt, und viele erfahren erst spät davon, weil das Geld technisch erst 2028 fließt.
Ob ein Kind vor oder ab 1992 geboren wurde, entscheidet bis heute darüber, wie viele Monate Kindererziehungszeit im Rentenkonto landen. Die Geschichte dieser Grenze erklärt, warum es überhaupt eine Mütterrente I, II und III gibt.
Der Name Mütterrente ist Politik, nicht Rentenrecht. Kindererziehungszeiten werden einem Elternteil zugeordnet, und das kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Vater sein. Wie die Zuordnung funktioniert und was bei alten Fällen zu beachten ist.
Die gesetzliche Rente wird nicht in Euro gesammelt, sondern in Entgeltpunkten. Seit Juli 2026 ist ein Punkt 42,52 Euro Monatsrente wert. Wer die Rechnung einmal verstanden hat, kann jede Rentenmeldung besser einordnen.
Die Mütterrente III gilt ab Januar 2027, ausgezahlt wird bei laufenden Renten aber erst ab 2028. Wer die drei Jahreszahlen 2026, 2027 und 2028 auseinanderhält, versteht, warum ein unveränderter Kontoauszug kein schlechtes Zeichen ist.
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