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Mütterrente

Kindererziehungszeiten, Entgeltpunkte und die Mütterrente III: was sich ab 2027 für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern ändert und was nicht.

Frau um die 68 und ihre erwachsene Tochter betrachten in einer hellen Wohnung ein altes Familienalbum
Mütterrente · 5. September 2026
Von dieser Rentenregel sind Millionen Deutsche betroffen

Die Mütterrente III gilt ab 2027 und kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung für rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner relevant werden. Viele übersehen sie, weil ihr Name in die Irre führt, und viele erfahren erst spät davon, weil das Geld technisch erst 2028 fließt.

Frau um die 66 steht am Fenster und betrachtet ein gerahmtes Kinderfoto ihres Sohnes
Mütterrente · 4. September 2026
Warum 1992 für die Rente eine so wichtige Jahreszahl ist

Ob ein Kind vor oder ab 1992 geboren wurde, entscheidet bis heute darüber, wie viele Monate Kindererziehungszeit im Rentenkonto landen. Die Geschichte dieser Grenze erklärt, warum es überhaupt eine Mütterrente I, II und III gibt.

Mann um die 68 schenkt in einer hellen Küche Kaffee ein, seine erwachsene Tochter sitzt lachend am Tisch
Mütterrente · 3. September 2026
Auch Väter können Kindererziehungszeiten erhalten

Der Name Mütterrente ist Politik, nicht Rentenrecht. Kindererziehungszeiten werden einem Elternteil zugeordnet, und das kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Vater sein. Wie die Zuordnung funktioniert und was bei alten Fällen zu beachten ist.

Ruhiger Schreibtisch am Fenster mit Bleistift, Notizbuch, Lesebrille und einer Tasse Tee
Mütterrente · 2. September 2026
Was ein Entgeltpunkt wert ist und wie er entsteht

Die gesetzliche Rente wird nicht in Euro gesammelt, sondern in Entgeltpunkten. Seit Juli 2026 ist ein Punkt 42,52 Euro Monatsrente wert. Wer die Rechnung einmal verstanden hat, kann jede Rentenmeldung besser einordnen.

Frau um die 69 sitzt mit einer Tasse Kaffee am Küchentisch und blickt auf einen Wandkalender
Mütterrente · 1. September 2026
Warum Anfang 2027 auf dem Konto noch nichts zu sehen sein muss

Die Mütterrente III gilt ab Januar 2027, ausgezahlt wird bei laufenden Renten aber erst ab 2028. Wer die drei Jahreszahlen 2026, 2027 und 2028 auseinanderhält, versteht, warum ein unveränderter Kontoauszug kein schlechtes Zeichen ist.

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