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Rentenkonto · Estfin Accounting Redaktion · 6 Minuten · Stand 26. August 2026

Was in der jährlichen Renteninformation wirklich steht

Einmal im Jahr kommt ein Brief von der Deutschen Rentenversicherung mit drei Beträgen, einigen Prozentzahlen und vielen Annahmen. Die meisten lesen die größte Zahl und legen den Brief weg. Dabei sagt jede der drei Zahlen etwas anderes, keine davon ist eine Zusage, und eine von ihnen ist für die Mütterrente III die wichtigste.

Allgemeine Information der Estfin Accounting OÜ. Keine Renten-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Eurobeträge sind Rechenbeispiele auf Basis des Rentenwerts 2026. Diese Seite ist keine Behörde, stellt keinen Antrag und prüft keinen Anspruch.

Frau um die 58 sitzt mit einer Tasse Tee auf einer Fensterbank und liest ein Blatt Papier
Die Renteninformation kommt automatisch ab dem 27. Lebensjahr, sobald fünf Jahre mit Beiträgen im Konto sind. Ab 55 tritt alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft an ihre Stelle.

Die Renteninformation ist in § 109 des Sechsten Sozialgesetzbuchs vorgeschrieben. Sie enthält Angaben über die Grundlage der Berechnung, den bisher erreichten Anspruch, eine Hochrechnung auf die Regelaltersgrenze und einen Hinweis auf die Wirkung künftiger Rentenanpassungen. Sie ist ein Informationsschreiben, kein Bescheid. Nichts darin ist rechtsverbindlich; verbindlich wird die Rente erst mit dem Rentenbescheid.

Die drei Beträge

Was die drei Zahlen der Renteninformation bedeuten
BetragWas er sagtAnnahme
Rente wegen voller ErwerbsminderungWas heute gezahlt würde, wenn ab sofort keine Arbeit mehr möglich wäreZurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze wird mitgerechnet
Bisher erreichte RegelaltersrenteWas die bisher gespeicherten Zeiten bei Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze bringen, wenn ab heute nichts mehr dazukommtheutiger Rentenwert, keine weiteren Beiträge
Hochgerechnete RegelaltersrenteWas die Rente wäre, wenn bis zur Regelaltersgrenze weiter so eingezahlt würde wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahreheutiger Rentenwert, gleichbleibende Beiträge

Die zweite Zahl, die bisher erreichte Regelaltersrente, ist die ehrlichste. Sie enthält nur, was tatsächlich im Konto steht. Die dritte Zahl ist eine Annahme über die Zukunft, die bei Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder Vorruhestand nicht eintritt. Die erste Zahl ist ein Sicherheitshinweis, kein Rentenversprechen.

Der Absatz mit den Prozentzahlen

Unter den drei Beträgen folgt eine Passage, in der die Rentenversicherung vorrechnet, wie die hochgerechnete Rente aussähe, wenn die Renten künftig jährlich um ein oder um zwei Prozent angepasst würden. Diese Zahlen sind bewusst nicht als Prognose gekennzeichnet, sondern als Beispielrechnung. Die tatsächlichen Anpassungen der letzten Jahre lagen deutlich über zwei Prozent, zuletzt 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026, wie der Beitrag Was die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 für laufende Renten bedeutet beschreibt. Die Prozentangaben sagen also nichts über die Zukunft, sondern nur, wie stark die Rente auf Anpassungen reagiert.

Die Renteninformation rechnet mit dem heutigen Rentenwert. Was in zwanzig Jahren gilt, weiß niemand, auch die Rentenversicherung nicht.

Der Hinweis zur Kaufkraft

Neben den nominalen Beträgen steht seit einigen Jahren ein Hinweis, dass die Kaufkraft der Rente durch Preissteigerungen sinkt, und dass die Beträge deshalb nicht mit heutigen Preisen verglichen werden sollten. Eine hochgerechnete Rente von 1.500 Euro im Jahr 2046 kauft bei zwei Prozent Inflation etwa so viel wie 1.010 Euro heute. Diese Rechnung steht nicht im Brief, sie ergibt sich aus dem Hinweis. Wer die Renteninformation für die eigene Planung nutzt, sollte sie anstellen.

Die Anlage: der Versicherungsverlauf

Der Renteninformation liegt in regelmäßigen Abständen der Versicherungsverlauf bei, meist alle paar Jahre. Er ist der wichtigere Teil des Briefes. Die drei Beträge sind Ergebnisse; der Verlauf ist die Grundlage. Wer im Verlauf eine Lücke findet, findet sie in den Beträgen als fehlenden Euro wieder. Wie man den Verlauf liest, zeigt der Beitrag So liest man den eigenen Versicherungsverlauf.

Was die Mütterrente III in der Renteninformation verändert

Die Verlängerung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder gilt ab 2027. Renteninformationen, die vor der technischen Umsetzung verschickt werden, rechnen noch mit 30 Monaten je Kind. Wer 2026 oder Anfang 2027 einen Brief erhält, sollte die Beträge deshalb nicht als Endstand lesen. Für ein betroffenes Kind kommen nach dem Rentenwert 2026 rechnerisch 21,26 Euro monatlich dazu, ein Rechenbeispiel. Ob und wann die Renteninformation diesen Zuschlag ausweist, hängt vom Umsetzungsstand bei der Rentenversicherung ab. Die Hintergründe stehen im Beitrag Von dieser Rentenregel sind Millionen Deutsche betroffen.

Rentenauskunft: der ausführliche Bruder

Ab dem 55. Lebensjahr ersetzt alle drei Jahre die Rentenauskunft die Renteninformation. Sie ist deutlich länger, enthält eine vollständige Berechnung mit allen Entgeltpunkten, weist die einzelnen Rentenarten aus, für die ein Anspruch besteht, und rechnet die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn vor. Wer vor 55 eine Rentenauskunft möchte, kann sie auf Antrag erhalten, sofern ein berechtigtes Interesse besteht; Versicherte, die kurz vor einer Entscheidung über einen vorzeitigen Rentenbeginn stehen, erhalten sie in der Regel.

Die digitale Rentenübersicht

Seit 2023 gibt es zusätzlich die digitale Rentenübersicht, ein Portal, in dem die gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorgeverträge zusammengeführt werden. Der Zugang erfolgt mit dem Online-Ausweis. Die Übersicht ersetzt die Renteninformation nicht, sondern ergänzt sie um die anderen Säulen. Für die gesetzliche Rente zeigt sie dieselben Werte wie der Brief.

Eine kurze Leseanleitung

  1. Die bisher erreichte Regelaltersrente als Ausgangspunkt nehmen, nicht die hochgerechnete.
  2. Das Datum der Regelaltersgrenze notieren; es steht oben im Brief und ist für die Aktivrente und Abschläge wichtig.
  3. Den Versicherungsverlauf, falls beigelegt, auf Lücken und auf die Kindererziehungszeiten prüfen.
  4. Die Beitragsangaben des letzten Jahres mit der Lohnsteuerbescheinigung vergleichen.
  5. Bei Abweichungen eine Kontenklärung beantragen, beschrieben im Beitrag Wann eine Kontenklärung sinnvoll ist und wie sie abläuft.

Einordnung

Die Renteninformation ist ein jährlicher Zwischenstand, keine Prognose und keine Zusage. Ihr Wert liegt weniger in den drei Beträgen als im Anlass, das eigene Konto einmal im Jahr anzusehen. Wer das tut, entdeckt Fehler Jahre vor dem Rentenantrag, und für die Mütterrente III ist das der Moment, in dem sich Handeln lohnt.

Quellen

  1. Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), § 109 Renteninformation und Rentenauskunftgesetze-im-internet.de
  2. Deutsche Rentenversicherung: Renteninformation, Rentenauskunft und Online-Dienstedeutsche-rentenversicherung.de
  3. Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersichtrentenuebersicht.de
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